MIT DIESER FÖRDERUNG KÖNNEN SIE WEITERHIN RECHNEN
Die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind zwar verbraucht, dennoch bleibt die Förderung nach § 35c EStG weiterhin möglich. Ziel ist Klimaneutralität in Deutschland bis 2045.
Machen Sie mit und sichern Sie sich bis zu 20% Zuschuss +5% Extra bei individuellem Sanierungsfahrplan für ihre energetischen Maßnahmen.
Es gilt: Je besser der erreichte Klimastandard, desto höher die Förderung. Die Kosten für Einzelmaßnahmen wie Austausch und erstmaliger Einbau von Fenstern, Türen und Toren, die Neuverglasung von Fenstern, der Einbau bzw. die Erneuerung des sommerlichen Wärmeschutzes (Rollläden, Beschattungselemente, fensterintegrierte Beschattungssysteme) werden bis 60.000 € gefördert.
Detailierte Informationen finden Sie auf: fenster-können-mehr.de/foerderung-vom-staat